
Angewandte Kriminalprävention
Angewandte Kriminalprävention Von der Wortbedeutung her (lt. Prävenire = zuvorkommen, verhüten) erschöpfte sich Prävention im kriminalpolitischen Bereich in der bloßen Verhinderung des Eintritts von Kriminalität, wie immer diese auch definiert wird. Der Definition bedarf es insofern, als es gilt, ein unerwünschtes Verhalten abzuwehren, das als solches zunächst markiert worden sein muss. Und es bedarf eines Wissens oder doch einer Vorstellung darüber, wie das Ereignis abzuwehren ist, resp. wie es mit möglichst hohem Erfolg an seiner Entstehung gehindert werden kann. Präventives Handeln ist in diesem Sinn normsetzendes und normunterstützendes Handeln.
In einem umfassenderen Verständnis bedeutet Prävention aber auch die Verhinderung des Eintritts weiterer unerwünschter Ereignisse nachdem bereits eines eingetreten ist.
Im kriminalpolitischen Kontext dieses Seminars wird die Tätigkeit der Adressaten eines fiktiven Masterstudienganges Kriminalprävention im Kern als präventive Arbeit verstanden. Sie hat die Vermeidung und Reduzierung der Ursachen kriminellen Verhaltens zum Ziel und unterteilt sich in eine primäre, sekundäre und tertiäre auch wenn diese Bereiche oft ineinander übergehen.
Vorrangig geht es im Bereich der Sekundären Prävention um Adressaten als Risikoträger, die von Straftaten abgehalten werden sollen. Nicht allein durch die Abschreckungswirkung der angedrohten Strafen, sondern auch durch die Veränderung von Gelegenheitsstrukturen, oder Maßnahmen der Schulung und Hilfe, die zum Ziel haben, die Realisierung von Straftaten zu verhindern. Das zielt im Wesentlichen auf die Arbeit von Bewährungshelfern im Fachbereich Führungsaufsicht, deren Aufgabe nicht ausschließlich die Kontrolle ist. Innerhalb der Tertiären Prävention sind die Adressaten bereits straffällig gewordene Klienten, so dass ihr Ziel die Konzeption der Rückfallverhinderung individueller Straftäter ist. Hier geht es um die Einleitung und Stützung von Verhaltens- und Lebensstiländerungen zum Abbau der Risikofaktoren. Das entspricht dem Strafzweck der Spezialprävention, die auf den einzelnen Täter selbst abzielt und in ihrem positiven Aspekt zu seiner Besserung und Resozialisierung führen soll.
Insofern werden Aspekte und Handlungsstrategien erörtert, die im Sinne von Bock strukturelle und personale Prävention beinhalten. Kriminalprävention im kommunalen, nationalen und internationalen Bereich wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen, die ein übergreifendes Gesamtkonzept und einen ganzheitlichen Ansatz erfordert. ANZAHL LEKTIONEN Total Unterrichtslektionen 8 Lektionen à 45 Minuten - Theorie 5 Lektionen à 45 Minuten
- Praxis 3 Lektionen à 45 Minuten
Paul Reiners Soziale Arbeit, Lehrbeauftragter für Straffälligenhilfe, Kriminologe Fachbuchautor
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